Neue BEG-Förderrichtlinien: Das ändert sich bei Gebäudesanierungen
24 Juli 2026Am 21. Juli 2026 sind die neuen Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Überarbeitet wurden sowohl die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) als auch die Förderung von Gesamtmaßnahmen an Nichtwohngebäuden (BEG NWG). Die Änderungen betreffen insbesondere die förderfähigen Maßnahmen, die Fördersätze und Boni sowie die Anforderungen an Wärmepumpen und nachhaltige Sanierungen.
Änderungen bei den BEG-Einzelmaßnahmen
Innenbeleuchtung nicht mehr förderfähig
Eine wesentliche Änderung für Unternehmen betrifft die energetische Sanierung der Beleuchtung. Bislang wurde bei Nichtwohngebäuden der Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme mit einem Zuschuss von 15 % gefördert. Dieser Fördergegenstand wurde aus der neuen Richtlinie gestrichen.
Strahlungsheizungen neu aufgenommen
Neu förderfähig sind ortsfeste Strahlungsheizungssysteme in Räumen von Nichtwohngebäuden mit einer Höhe von mehr als vier Metern. Hierfür ist ein Fördersatz von 30 % vorgesehen.
Die Förderung umfasst elektrisch betriebene Systeme sowie bestimmte mit Wasserstoff betreibbare Strahlungsheizungen. Der konkrete Zeitpunkt, ab dem entsprechende Anträge gestellt werden können, wird von der KfW noch bekannt gegeben.
Neuer Bonus für energetisch besonders schlechte Gebäude
Ab dem ersten Quartal 2027 wird bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ein zusätzlicher Bonus von 5 % für sogenannte Worst Performing Buildings eingeführt.
Voraussetzung ist, dass die Maßnahme Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans oder einer geförderten Energieberatung für Nichtwohngebäude ist. Der Bonus kann für maximal drei Anträge in Anspruch genommen werden.
Änderungen bei der Wärmepumpenförderung
Der reguläre Fördersatz für Wärmepumpen sinkt ab dem ersten Quartal 2027 von 30 auf 15 %. Gleichzeitig wird ein neuer Wertschöpfungsbonus von 15 % eingeführt, wenn die Wärmepumpe ihren Ursprung in der Europäischen Union hat.
Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen, die beispielsweise Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, entfällt.
Neue Einschränkungen beim iSFP-Bonus
Der Bonus für Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan beträgt weiterhin 5 %. Neu ist jedoch ein Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € brutto.
Zudem gilt der Bonus nicht mehr für die gesamten förderfähigen Ausgaben, sondern nur für den Anteil, der die reguläre Förderhöchstgrenze ohne individuellen Sanierungsfahrplan übersteigt.
Änderungen bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden
Fördersätze für Effizienzgebäude werden reduziert
Die Tilgungszuschüsse für die Sanierung von Nichtwohngebäuden werden neu geordnet. Für ein Effizienzgebäude 55 EE beträgt der Tilgungszuschuss künftig 5 %, für ein Effizienzgebäude 40 EE 10 %. Die bisherige Kreditförderung für die Stufe Effizienzgebäude 70 entfällt.
Auch die Zuschüsse für kommunale Antragsteller sinken. Sie betragen künftig zwischen 10 % für ein Effizienzgebäude Denkmal EE und 25 % für ein Effizienzgebäude 40 EE.
Bonus für serielle Sanierungen
Erstmals wird auch bei Nichtwohngebäuden die serielle Sanierung zusätzlich gefördert. Dabei werden außerhalb der Baustelle vorgefertigte Fassaden- oder Dachelemente verwendet, um den Arbeitsaufwand und die Umsetzungsdauer vor Ort zu reduzieren.
Für die Sanierung auf die Stufen Effizienzgebäude 40 EE oder 55 EE beträgt der neue Bonus 15 %. Bei einer Sanierung auf Effizienzgebäude 70 EE werden fünf Prozentpunkte gewährt. Der Bonus kann mit dem Bonus für Worst Performing Buildings und der Nachhaltigkeits-Klasse kombiniert werden.
Nachhaltigkeits-Klasse auf Lebenszyklusbetrachtung ausgerichtet
Die Nachhaltigkeits-Klasse wird künftig stärker auf die Treibhausgasemissionen über den gesamten Gebäudelebenszyklus ausgerichtet. Maßgeblich wird damit eine Lebenszyklusanalyse – das sogenannte Life Cycle Assessment.
Bis zur Einführung der neuen Anforderungen gilt übergangsweise weiterhin die bisherige Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS.
EU-Ursprung für neue Wärmepumpen
Ab dem ersten Quartal 2027 sind die Ausgaben für eine im Rahmen einer Effizienzgebäudesanierung neu installierte Wärmepumpe nur noch förderfähig, wenn die Wärmepumpe ihren Ursprung in der Europäischen Union hat.
Fazit
Mit der Neufassung wird die BEG-Förderung stärker auf energetisch besonders schlechte Gebäude, serielle Sanierungen und die Lebenszyklusbetrachtung ausgerichtet. Gleichzeitig werden mehrere bestehende Förderangebote reduziert oder gestrichen. Für Unternehmen ist insbesondere zu beachten, dass Innenbeleuchtungen nicht mehr über die BEG-Einzelmaßnahmen gefördert werden und für Wärmepumpen ab 2027 neue Herkunftsvoraussetzungen gelten.
Bei geplanten Sanierungsmaßnahmen sollte daher frühzeitig geprüft werden, welcher Förderweg geeignet ist und welche Anforderungen zum Zeitpunkt der Antragstellung gelten.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Bewertung energetischer Sanierungsmaßnahmen, der Entwicklung geeigneter Maßnahmenpakete und der Beantragung verfügbarer Fördermittel.

