Treibhausgasemissionen in Unternehmen erfassen und reduzieren

21 Januar 2021
Der vom Menschen verursachte Klimawandel und seine Auswirkungen stehen seit vielen Jahren im Fokus von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Gleichzeitig entwickeln sich die gesetzlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Anforderungen an Unternehmen weiter. Dazu gehören insbesondere Vorgaben zur Erfassung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen sowie Anforderungen von Kunden, Auftraggebern, Investoren und weiteren Interessengruppen.
 
Für Unternehmen stellt sich daher zunehmend die Frage, welche Treibhausgasemissionen durch ihre Geschäftstätigkeit verursacht werden, welche Anforderungen sie erfüllen müssen und welche Möglichkeiten zur Verringerung dieser Emissionen bestehen.

Die konkreten Beweggründe können unterschiedlich sein. Dazu zählen beispielsweise:

  • gesetzliche oder vertragliche Anforderungen,
  • Erwartungen von Kunden und Geschäftspartnern,
  • Anforderungen innerhalb von Lieferketten,
  • Kriterien von Banken und Investoren,
  • unternehmenseigene Ziele,
  • mögliche Energie- und Kosteneinsparungen,
  • die Vorbereitung auf künftige Markt- und Berichtsanforderungen.

Die Ausgangssituation unterscheidet sich jedoch von Unternehmen zu Unternehmen. Bilanzierungsgrenzen, relevante Emissionsquellen, verfügbare Daten und technische Handlungsmöglichkeiten müssen deshalb individuell betrachtet werden.

Bestimmung der Treibhausgasemissionen eines Unternehmens

Ein erster Schritt besteht in der systematischen Erfassung der Treibhausgasemissionen. Die entsprechende Unternehmensbilanz wird üblicherweise als Corporate Carbon Footprint, kurz CCF, bezeichnet.

Die Erstellung eines CCF kann auf Basis anerkannter Regelwerke erfolgen. Dazu zählen beispielsweise die ISO 14064-1 sowie der Corporate Standard des Greenhouse Gas Protocol. Welche methodische Grundlage geeignet ist, hängt unter anderem vom Bilanzierungszweck, den Anforderungen der Adressaten und den verfügbaren Daten ab.

Vor der Berechnung muss festgelegt werden, welche Unternehmensteile, Standorte, Tätigkeiten und Emissionsquellen in die Bilanz einbezogen werden. Diese Festlegung wird als Bestimmung der organisatorischen und operativen Bilanzgrenzen bezeichnet.

Nach dem Greenhouse Gas Protocol werden Treibhausgasemissionen üblicherweise in drei Kategorien eingeordnet:

Scope 1: Direkte Treibhausgasemissionen

Scope 1 umfasst direkte Emissionen aus Quellen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle des Unternehmens befinden.

Hierzu können beispielsweise gehören:

  • der Einsatz von Erdgas, Heizöl oder anderen Brennstoffen in unternehmenseigenen Anlagen,
  • Kraftstoffverbräuche eigener oder kontrollierter Fahrzeuge,
  • prozessbedingte Emissionen,
  • freigesetzte Kältemittel aus Kälte- und Klimaanlagen.

Scope 2: Indirekte Treibhausgasemissionen aus eingekaufter Energie

Scope 2 umfasst indirekte Emissionen, die bei der Erzeugung der vom Unternehmen eingekauften Energie entstehen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • eingekaufter Strom,
  • eingekaufte Wärme,
  • eingekaufter Dampf,
  • eingekaufte Kälte.

Die genaue Berechnung hängt von der verwendeten Bilanzierungsmethode und den verfügbaren Nachweisen ab. Bei Strom können beispielsweise unterschiedliche Berechnungsansätze und Emissionsfaktoren zur Anwendung kommen. Diese sollten in der Bilanz nachvollziehbar dokumentiert werden.

Scope 3: Weitere indirekte Treibhausgasemissionen

Scope 3 umfasst weitere indirekte Emissionen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.

Abhängig von der Geschäftstätigkeit können hierzu unter anderem gehören:

  • eingekaufte Waren und Dienstleistungen,
  • Investitionsgüter,
  • Transporte durch externe Dienstleister,
  • Geschäftsreisen,
  • Arbeitswege der Beschäftigten,
  • Abfallbehandlung,
  • gemietete oder verleaste Anlagen,
  • Nutzung verkaufter Produkte,
  • Behandlung und Entsorgung verkaufter Produkte am Ende ihres Lebenszyklus.

Der Umfang und die Relevanz der einzelnen Scope-3-Kategorien unterscheiden sich erheblich zwischen verschiedenen Unternehmen und Branchen. Daher ist zunächst zu prüfen, welche Kategorien für die jeweilige Organisation wesentlich sind und für welche Bereiche belastbare Daten ermittelt werden können.

Berücksichtigung verschiedener Treibhausgase

Eine Treibhausgasbilanz beschränkt sich nicht ausschließlich auf Kohlendioxid. Abhängig von den betrieblichen Tätigkeiten können weitere klimawirksame Gase berücksichtigt werden.

Ein praktisches Beispiel sind Kältemittel. Treten Kältemittel aus Kälte- oder Klimaanlagen aus, können die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen abhängig von Art und Menge des eingesetzten Stoffes relevant sein.

Für die gemeinsame Darstellung unterschiedlicher Treibhausgase werden die jeweiligen Mengen anhand festgelegter Treibhauspotenziale in CO₂-Äquivalente umgerechnet. Die verwendeten Faktoren, Datenquellen, Annahmen und Berechnungsmethoden sollten dokumentiert werden, damit die Ergebnisse nachvollzogen und in späteren Bilanzierungsperioden vergleichbar fortgeführt werden können.

Nutzen eines Corporate Carbon Footprints

Ein Corporate Carbon Footprint dient dazu, die wesentlichen Emissionsquellen eines Unternehmens strukturiert darzustellen. Auf dieser Grundlage können Bereiche mit hohen Emissionen identifiziert und mögliche Minderungsmaßnahmen priorisiert werden.

Eine belastbare Bilanz kann insbesondere für folgende Aufgaben genutzt werden:

  • Identifikation relevanter Emissionsquellen,
  • Entwicklung konkreter Reduktionsmaßnahmen,
  • Festlegung quantifizierbarer Ziele,
  • Beobachtung der Entwicklung über mehrere Jahre,
  • Bewertung umgesetzter Maßnahmen,
  • Beantwortung von Kunden- und Lieferantenanfragen,
  • Bereitstellung von Daten für Berichte und weitere Nachweispflichten.

Die Aussagekraft der Ergebnisse hängt wesentlich von der Qualität und Vollständigkeit der zugrunde liegenden Daten ab. Unsicherheiten, Schätzungen, Ausschlüsse und methodische Änderungen sollten deshalb transparent dokumentiert werden.

Product Carbon Footprint für einzelne Produkte

Neben einer unternehmensbezogenen Bilanz kann ein Product Carbon Footprint, kurz PCF, erstellt werden. Dieser erfasst die einem Produkt oder einer Produktgruppe zugeordneten Treibhausgasemissionen innerhalb einer festgelegten Systemgrenze.

Je nach Zielsetzung können unterschiedliche Phasen des Produktlebenszyklus betrachtet werden. Dazu können beispielsweise gehören:

  • Gewinnung und Herstellung der eingesetzten Rohstoffe,
  • vorgelagerte Transporte,
  • Herstellung des Produktes,
  • Verpackung und Distribution,
  • Nutzung des Produktes,
  • Verwertung oder Entsorgung am Ende der Nutzungsdauer.

Die Systemgrenze, Berechnungsmethode, Datenquellen und Annahmen müssen eindeutig benannt werden. Nur so kann eingeordnet werden, welche Lebenszyklusphasen im Ergebnis berücksichtigt sind und welche nicht.

Bei einer Verwendung des PCF in der Kundenkommunikation sollte insbesondere vermieden werden, dass der Eindruck einer umfassenderen Umweltwirkung entsteht, als durch die Berechnung tatsächlich belegt wurde. Ein Product Carbon Footprint bewertet Treibhausgasemissionen innerhalb der definierten Systemgrenze. Andere Umweltauswirkungen, beispielsweise auf Wasser, Biodiversität, Flächennutzung oder Ressourcenvorkommen, sind damit nicht automatisch bewertet.

Vorgehensweise zur Verringerung von Treibhausgasemissionen

Nach der Ermittlung und Bewertung der Emissionsquellen können geeignete Maßnahmen entwickelt werden. Dabei sollte klar zwischen tatsächlichen betrieblichen Emissionsminderungen, Veränderungen durch den Energiebezug und bilanziellen Kompensationsmaßnahmen unterschieden werden.

Eine sinnvolle Reihenfolge ist:

  1. Emissionen vermeiden,
  2. verbleibende Emissionen reduzieren,
  3. Energieversorgung und eingesetzte Energieträger überprüfen,
  4. nicht vermeidbare Emissionen gesondert betrachten.

Die Maßnahmen sollten anhand nachvollziehbarer Kriterien bewertet werden. Dazu können die erwartete Emissionsminderung, Investitionskosten, laufende Kosten, technische Umsetzbarkeit, betriebliche Auswirkungen und der zeitliche Umsetzungshorizont gehören.

Energie- und Ressourcenverbrauch reduzieren

Eine Verringerung des Energie- und Ressourcenverbrauchs kann die damit verbundenen Treibhausgasemissionen unmittelbar oder mittelbar reduzieren. Gleichzeitig können sich wirtschaftliche Vorteile ergeben, sofern die Einsparungen die erforderlichen Investitionen und laufenden Kosten übersteigen.

Mögliche Handlungsfelder sind beispielsweise:

  • Optimierung von Produktions- und Betriebsprozessen,
  • bedarfsgerechte Steuerung technischer Anlagen,
  • Verringerung von Stillstands- und Leerlaufverbräuchen,
  • Verbesserung der Gebäudehülle,
  • Optimierung von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen,
  • Wärmerückgewinnung,
  • Optimierung von Druckluftsystemen,
  • Einsatz energieeffizienter Antriebe und Beleuchtung,
  • Verringerung von Materialverlusten,
  • Verbesserung der Material- und Ressourceneffizienz.

Welche Maßnahmen geeignet sind, hängt von den technischen Anlagen, Betriebszeiten, Prozessen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens ab. Die tatsächliche Wirkung sollte nach der Umsetzung anhand geeigneter Kennzahlen und Messdaten überprüft werden.

Energieversorgung und Energieträger überprüfen

Neben der Verbrauchsreduzierung kann die Auswahl der eingesetzten Energieträger Einfluss auf die bilanzierten Treibhausgasemissionen haben. Dazu gehören beispielsweise der Einsatz selbst erzeugter erneuerbarer Energie, der Bezug von Strom aus nachvollziehbar dokumentierten Quellen oder die Umstellung von Wärmeversorgungsanlagen.

Bei der Bewertung sollten nicht nur die ausgewiesenen Emissionsfaktoren betrachtet werden. Ebenfalls relevant sind unter anderem:

  • technische Umsetzbarkeit,
  • Verfügbarkeit der Energieträger,
  • Herkunfts- und Liefernachweise,
  • Investitions- und Betriebskosten,
  • Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit,
  • Bilanzierungsregeln des verwendeten Standards,
  • langfristige Auswirkungen auf Energiebedarf und Infrastruktur.

Aussagen über die Umweltwirkung eines Energieträgers sollten daher nicht pauschal erfolgen, sondern auf den konkreten Energieträger, den betrachteten Zeitraum, die verwendete Berechnungsmethode und die verfügbaren Nachweise bezogen werden.

Ganzheitliche Betrachtung

Ein Corporate Carbon Footprint bildet ausschließlich die bilanzierten Treibhausgasemissionen innerhalb der festgelegten Grenzen ab. Er stellt keine vollständige Bewertung sämtlicher Umweltwirkungen eines Unternehmens oder Produktes dar.

Neben Treibhausgasemissionen können deshalb weitere Umweltaspekte relevant sein, beispielsweise:

  • Material- und Ressourcenverbrauch,
  • Wasserverbrauch,
  • Abfallaufkommen,
  • Flächennutzung,
  • Luftschadstoffe,
  • Abwasser,
  • Einsatz gefährlicher Stoffe,
  • Auswirkungen auf Ökosysteme und Biodiversität.

Maßnahmen zur Treibhausgasminderung sollten daher nicht isoliert betrachtet werden. Eine Veränderung kann die Emissionsbilanz verbessern und zugleich andere Umweltwirkungen verursachen. Solche möglichen Zielkonflikte sollten bei der Auswahl und Bewertung von Maßnahmen berücksichtigt werden.

Fazit

Die systematische Erfassung von Treibhausgasemissionen schafft eine Datengrundlage, auf der Unternehmen relevante Emissionsquellen identifizieren und geeignete Minderungsmaßnahmen entwickeln können.

Dabei kommt es insbesondere auf eine eindeutig definierte Bilanzgrenze, nachvollziehbare Berechnungsmethoden, dokumentierte Datenquellen und eine transparente Darstellung der Ergebnisse an. Tatsächliche Emissionsminderungen, Veränderungen beim Energiebezug und Kompensationsmaßnahmen sollten getrennt voneinander ausgewiesen werden.

Unterstützung durch ECA Concept

ECA Concept unterstützt Unternehmen insbesondere bei folgenden Aufgaben:

  • Festlegung organisatorischer und operativer Bilanzgrenzen,
  • Ermittlung und Strukturierung relevanter Emissionsquellen,
  • Erstellung eines Corporate Carbon Footprints,
  • Ermittlung ausgewählter Product Carbon Footprints,
  • Dokumentation der verwendeten Daten, Faktoren und Annahmen,
  • Identifikation und Bewertung möglicher Emissionsminderungsmaßnahmen,
  • Entwicklung von Zielen, Kennzahlen und Maßnahmenplänen.

Art und Umfang der Leistungen werden auf Grundlage der jeweiligen Unternehmenssituation und der vereinbarten Aufgabenstellung festgelegt.

Sie möchten die Treibhausgasemissionen Ihres Unternehmens erfassen oder geeignete Minderungsmaßnahmen identifizieren? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Gemeinsam klären wir, welche Bilanzierungsgrenzen, Daten und methodischen Grundlagen für Ihre Aufgabenstellung erforderlich sind.

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